Tarif 590

Einheitliches Rechnungsformular

"Tarif Nr. 590 für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG"

 

Am 1. Januar 2017 beginnt für Therapeutinnen und Therapeuten eine einjährige Übergangsfrist für die Abrechnung nach dem Tarif 590 mit entsprechendem Rechnungsformular. Die verbindliche Einführung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen.

 

Das Körpertherapien-Team hat entschieden, sich bereits heute der neuen einheitlichen schweizweiten Standard für Rechnungsstellung anzupassen.

Unser Patienten erhalten daher ab sofort die neue Abrechnungen, welche wie gewohnt an die Krankenkasse gesendet werden kann.

 

 

Weitere Infos unter:

Helsana

Sassis